Das Bundesprogramm

Das SABENE-III-Projekt wird gefördert durch EU-Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und aus Bundesmitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Das Projekt gehört dabei zu Aktivitäten, die unter der ESF-Integrationsrichtlinie Bund zusammengefasst werden.

Ziel der ESF-Integrationsrichtlinie Bund ist es, Personen mit besonderen Schwierigkeiten beim Zugang zu Arbeit oder Ausbildung stufenweise und nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Maßnahmen der Integrationsrichtlinie werden unter aktiver Beteiligung von Betrieben und/oder öffentlichen Verwaltungen in Kooperation mit der regionalen Arbeitsverwaltung (Jobcenter/Arbeitsagenturen) in drei Handlungsschwerpunkten durch Kooperationsverbünde umgesetzt. Dies erleichtert den Zielgruppen strukturell und nachhaltig den Zugang zum Arbeitsmarkt.

SABENE III gehört zum Handlungsschwerpunkt Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen (IvAF): Im Mittelpunkt stehen Maßnahmen der speziell auf diese Zielgruppe ohne Altersgrenze ausgerichteten Beratung, betriebsnahen Aktivierung und Qualifizierung sowie Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung (Integrationsquote in den ersten Arbeitsmarkt bisher: 54%). Sie verstärken die Angebote der Arbeitsagenturen/Jobcenter, die diese Zielgruppe häufig nicht erreichen. Gleichzeitig bieten Kooperationsverbünde Schulungen von Multiplikatoren in Betrieben und öffentliche Verwaltungen sowie in Jobcentern/Arbeitsagenturen an, um die Einstellungsbereitschaft für die Zielgruppe zu erhöhen, Beschäftigungsverhältnisse zu stabilisieren und die Qualität der arbeitsmarktlichen Förderung zu verbessern.